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Was ist eine Legalisation?

Wenn die Übersetzung zur Verwendung in einem Land bestimmt ist, das das Apostilleabkommen nicht unterzeichnet hat, muss das Dokument legalisiert werden. Legalisationen werden vom Gericht, anschließend vom Justizministerium bzw. Bundesverwaltungsamt und vom Auswärtigen Amt (oder dem ausländischen Außenministerium) unterzeichnet. Sie müssen das Dokument diesen Behörden selbst vorlegen, da wir dazu nicht befugt sind. Natürlich beraten wir Sie gern zur Legalisation Ihrer Dokumente.

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